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Sportfischen
Für den Fischfang steht die ganze Adria zur Verfügung, wobei
besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks
Kornati, Brijuni, Krka und Mljet bestehen.
Für die Angelfischerei muss man eine Genehmigung ( (Angelschein)
haben.
Mit der Genehmigung erhält man ein Verzeichnis
der Beschränkungen und der Zonen, in denen der Fischfang
verboten ist sowie des erlaubten Mindestmaßes des Fangs und
eine Liste der erlaubten Fischfanggeräte.
Eine Genehmigung wird bei Vorlage eines Personenausweises
(Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in Reiseagenturen,
Reisebüros und Taucherzentren ausgegeben. Genehmigungen werden
erteilt für Sportfischen
- mit Angelhaken,
- Unterwasserharpune,
- Schleppangel,
- Legangel
- Thunfischfang.
Die Preise für Angelscheine sind verschieden, je nach dem, ob
es sich um einen Tages- Wochen- oder Monatsschein handelt.
ERALUBTE
FISCHFANGGERÄTE UND AUSRÜSTUNG
1. ANGELGERÄTE
- Wurfangel, insgesamt bis zu zwei Stück, mit höchstens
drei
Angelhaken pro Wurfangel
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei Stück, mit höchstens
drei
Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei Stück, mit höchstens
drei Angelhaken pro Schleppangel
- Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern
insgesamt bis zu zwei Stück
2. UNTERWASSERHARPUNE
- Unterwasserharpune insgesamt bis zu zwei Stück
Die Genehmigung für die Ausübung des
Angelsports am Meer wird wie folgt erteilt:
1. für einen Tag;
2. für drei Tage;
3. für sieben Tage;
4. für dreißig Tage;
5. für das laufende Kalenderjahr
(Jahresgenehmigungen)
ANGELSCHEINE KÖNNEN SIE KAUFEN:
1. IN DEN GEBIETSSTELLEN DER BEHÖRDE FÜR
MEDITERRANE FISCHEREI UND LANDWIRTSCHAFT BEIM MINISTERIUM FÜR
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
PULA:
Sv. Teodora 2,
Tel. (052)59 13 23
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