Sportfischen   
  

Für den Fischfang steht die ganze Adria zur Verfügung, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks Kornati, Brijuni, Krka und Mljet bestehen.
Für die Angelfischerei muss man eine Genehmigung  ( (Angelschein) haben.
Mit der Genehmigung erhält man ein Verzeichnis der Beschränkungen und der Zonen, in denen der Fischfang verboten ist sowie des erlaubten Mindestmaßes des Fangs und eine Liste der erlaubten Fischfanggeräte.
Eine Genehmigung wird bei Vorlage eines Personenausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in Reiseagenturen, Reisebüros und Taucherzentren ausgegeben. Genehmigungen werden erteilt für Sportfischen 
- mit  Angelhaken, 
- Unterwasserharpune, 
- Schleppangel, 
- Legangel 
- Thunfischfang.

Die Preise für Angelscheine sind verschieden, je nach dem, ob es sich um einen Tages- Wochen- oder Monatsschein handelt.

 ERALUBTE FISCHFANGGERÄTE UND AUSRÜSTUNG

   1. ANGELGERÄTE
 - Wurfangel, insgesamt bis zu zwei Stück, mit höchstens drei    
   Angelhaken pro Wurfangel
 - Grundangel, insgesamt bis zu zwei Stück, mit höchstens drei 
    Angelhaken pro Grundangel
 - Schleppangel, insgesamt bis zu zwei  Stück, mit höchstens 
   drei Angelhaken pro Schleppangel 
 - Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern 
   insgesamt bis zu zwei Stück

    2. UNTERWASSERHARPUNE
 - Unterwasserharpune insgesamt bis zu zwei Stück
    Die Genehmigung für die Ausübung des Angelsports am Meer wird wie folgt erteilt:
    1. für einen Tag;
    2. für drei Tage;
    3. für sieben Tage;
    4. für dreißig  Tage;
    5. für das laufende Kalenderjahr (Jahresgenehmigungen)

ANGELSCHEINE KÖNNEN SIE KAUFEN:

1.  IN DEN GEBIETSSTELLEN DER BEHÖRDE FÜR MEDITERRANE FISCHEREI UND LANDWIRTSCHAFT BEIM MINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

PULA: 
 Sv. Teodora 2,        Tel. (052)59 13 23